GO4surf-Surf-Camp-Contis-Cours

Terms of Sales

SARL GO4SURF

Die Anmeldung zu einem der Surf- Leistungen auf unserer Website setzt die Kenntnis und Akzeptierung der unten angegebenen allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen voraus.

§ 1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Aufenthalt (Surfkurs + Unterkunft + ... ) oder ein Einzelangebot (Surfkurse), die von Go4surf organisiert werden, sind Gegenstand des Vertrags zwischen zwei Parteien: der Person die an dem Kurs teilnimmt und GO4surf.

SARL GO4SURF N ° SIRET: 801 560 806 167 CHEMIN DU GRAND BROQUE 40170 SAINT JULIEN EN BORN TEL : +33 6 82 52 63 68

§ 2 TEILNAHME

Jeder der den physischen Anforderungen gerecht wird, kann teilnehmen.  Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass keine medizinische Kontraindikationen bestehen, die eine Teilnahme behindern könnten.

§ 3 ANMELDUNG

Die Anmeldung ist ab dem Zeitpunkt gültig, wenn das ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail oder per Post bei dem Veranstalter eingegangen ist. Für Gruppen übernimmt der Großkunde die vertraglichen Verpflichtungen für alle Personen die von ihm namentlich aufgeführt wurden.

§ 4 AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Wir senden per E-Mail die Bestätigung der Anmeldung mit genaueren Informationen zur Wegbeschreibung, Informationen zum Training, eine Liste der mitzubringenden Sachen und die genaue Adresse des Campingplatzes.

§ 5 PREISE

Preise Surfkurse und Unterkunft werden auf unserer Website angezeigt und variieren zwischen Vor- und Hauptsaison. Alle Preise sind in Euro angegeben und müssen in Euro bezahlt werden.

§ 6 ZAHLUNG

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden: . Banküberweisung SEPA . Französische Scheck . Bargeld . Kreditkarte Mastercard

§ 7 ZAHLUNG

Bei jeder Anmeldung muss eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises für Surfkurse mit oder ohne Unterkunft erfolgen. Der Restbetrag muss spätestens vier Wochen vor der Ankunft im Surfcamp bezahlt werden. Wir empfehlen, die Kosten für den Aufenthalt komplett per Banküberweisung auf das Konto der GO4surf SARL zu tätigen. Bank: BPACA IBAN:  FR76 1090 7004 0560 1210 0854 937 BIC:      CCBPFRPPBDX Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, diese verstanden hat und ihnen zustimmt.

§ 8 UNTERKUNFT

Check in : Samstag von 10 Uhr bis 19 Uhr und Sonntag von 9 bis 11 Uhr Abreise: Samstag bis spätestens 13 Uhr. Es besteht die Möglichkeit das Gepäck bis zur Abreise im Kinosaal zu lassen. Die Aufnahme-Kapazität der GO4surf ist auf maximal 40 Personen auf dem Campingplatz und 32 Personen für Surfunterricht beschränkt.

§ 9 CAMPING LA LETTE FLEURIE

Die Benutzung des Surfcampangebots wie z.B. der Grill,  das Schwimmbad,  der Tennisplatz, der Boules-Platz, der Kinderspielplatz, das Volleyballfeld sind im Angebot kostenlos enthalten. Die Teilnehmer müssen aber den Anweisungen des Campingpersonals folgen und die Öffnungszeiten und die Regeln des Camping La Lette Fleurie sind unbedingt einzuhalten.

§ 10 MAHLZEITEN

Das Frühstück, Abendessen, oder die Vollpension können unabhängig von den Surf-Leistungen, auch mit oder ohne Unterkunft gebucht werden. GO4surf hat auch eine Gemeinschaftsküche, so dass der Teilnehmer bei Bedarf seine eigenen Mahlzeiten zubereiten kann.  Für den Kauf von Lebensmitteln, Gewürzen etc. ist der Teilnehmer in dem Fall selber verantwortlich.

 § 11 HAFTUNG DES VERANSTALTERS GO4SURF

GO4surf hat eine Haftpflichtversicherung für die Surf-Kurse der Groupama Versicherung mit Vertragsnummer 050338190001 . Wir empfehlen ausdrücklich keine Wertsachen in das Camp mitzubringen. GO4surf lehnt jegliche Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Verlust ab.

§ 12 HAFTUNG WÄHREND DES SURFKURSES

Der Teilnehmer ist während des Surfkurses über die o.g. Berufshaftpflichtversicherung versichert. Genaue Angaben und Bedingungen dazu findet man auf der Seite der Versicherung Groupama.

§ 13 SURFAUSSTATTUNG

Außerhalb der Surfkurse ist die Benutzung des Surfmaterials (Shortboard, Longboard und Bodyboard, Wetsuits etc.) nicht gestattet.

Wünscht der Teilnehmer aber trotzdem außerhalb des Angebots zu surfen, muss er in den lokalen Surfshops dazu eine Ausrüstung mieten. Er surft in dem Fall auf eigene Verantwortung bezüglich des gemieteten Materials, seinem Niveau entsprechend und den eventuellen Risiken die durch starke Strömung, die Gezeiten und dem Wetter bestehen. Der Teilnehmer stimmt implizit zu, dass er das benötige Wissen und die Erfahrung hat, bei einen solchen Alleingang mit dem von ihm gemieteten Material umzugehen.

§ 14 DROGEN, ALKOHOL UND ZIGARETTEN

Der Drogenkonsum ist während des Aufenthalts (laut Artikel 627 des frz. Gesundheitsgesetzes) verboten. Bei Verstoß wird der Teilnehmer umgehend ausgeschlossen. Für die absichtliche Zerstörung  von Objekten oder Diebstahl durch einen Teilnehmer übernimmt GO4surf keinerlei Haftung und wird die Person sofort ausschließen. Alkohol ist nicht verboten, aber zum Missbrauch wird dringend abgeraten. Für Minderjährige ist der Alkoholkonsum streng verboten. Der Minderjährige darf weder Alkohol kaufen noch darf man ihm ein alkoholisiertes Getränk anbieten. Rauchen ist innerhalb des Surfcamps verboten. Der Grillplatz wird für diesen Zweck zur Verfügung gestellt und ist auch der einzige Ort, wo das Rauchen erlaubt ist.

§ 15 GENEHMIGUNG VON FOTOS UND VIDEOS

Wir fotografieren und filmen während des Surfkurses unsere Schüler. Diese Aufnahmen sind für Schulungszwecke vorgesehen. Darüber hinaus nutzen wir die Fotos und Videos auch auf Broschüren, Plakaten, Flyern, Werbefilmen von und über GO4surf, oder für die Veröffentlichung in Zeitschriften. Wenn Sie nicht fotografiert werden wollen, teilen Sie es uns bitte schriftlich vor Ihrem Aufenthalt mit.

§ 16 RÜCKERSTATTUNG

Es wird keinerlei Rückerstattung wegen schlechten Surfbedingungen und oder schlechtem Wetter geben. Die Stornierung eines Angebots während des Aufenthalts durch schlechte Wetter- oder Surfbedingungen ist möglich. GO4surf ist dennoch verpflichtet, alles zu tun, um sicherzustellen, dass die Surfkurse durchgeführt werden können. Dies wird in der Regel nach Absprache mit und unter der Verantwortung des Sport-Pädagogen über die Tätigkeit im Rahmen des Möglichen erfolgen. Im Falle einer Stornierung eines Surfkurses wird dieser von einer anderen Tätigkeit die mit dem Wetter oder einem theoretischen Angebot vereinbar ist ersetzt werden.

§ 17 HAFTUNG DES TEILNEHMERS

Jeder Kurs der vom Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer abgebrochen oder verkürzt wird, wird nicht zurückerstattet. Unstimmigkeiten gegenüber dem Preis des Aufenthalts können nicht berücksichtigt werden. Es liegt an dem Schüler vor der Abreise abzuschätzen, ob der Preis ihm zusagt und er muss zugleich die Tatsache akzeptieren, dass es ein Festpreis ist, der eine Reihe von Dienstleistungen enthält. Jeder Teilnehmer handelt immer in eigener Verantwortung. GO4surf übernimmt keinerlei Haftung für Probleme die an den Aufenthaltsorten und während des Aufenthalts entstehen können. GO4surf lehnt jede Haftung für Verletzungen, Schäden oder Tod von Personen oder Sachen wie auch immer diese angefallen sein könnten ab.

§ 18 REKLAMATIONEN

Laut Amtsblatt und Richtlinien des Europäischen Verbraucherrats LI158 muss der Verbraucher noch vor Ort, während seines Aufenthaltes und unabdinglich in schriftlicher Form den Mangel an Leistungen die in den Dienstleistungen verkauft wurden, angeben. Jegliche Beschwerde muss per Einschreiben direkt an GO4surf adressiert und spätestens einen Monat nach der Rückkehr eingesandt werden. GO4surf ist nicht verantwortlich für Objekte oder persönliches Eigentum das verloren gegangen ist, oder im Surfcamp vergessen wurde. Vergessene Sachen können jedoch auf Anfrage zu Lasten des Teilnehmers zurückgesandt werden.

§ 19 STORNIERUNG, UMBUCHUNG

Die Stornierung eines Aufenthaltes ist jederzeit möglich. Jede Annullierung die vom Teilnehmer ausgeht hat folgende Konsequenzen: Bei mehr als 60 Tagen vor Reiseantritt: Verlust der Anzahlung, mindestens aber 40€. Zwischen 60 und 46 Tage vor Abreise: 50% Anzahlung des gesamten Aufenthaltes. Zwischen 45 und 21 Tage vor der Abreise: 75% Zahlung des gesamten Aufenthalts. Ab 20 Tage vor Reiseantritt: 100% Zahlung des gesamten Aufenthalts. Für jede Verzögerung bei der Zahlung werden Strafgebühren verlangt und es wird die Zahlung einer Pauschale von 40 € für Inkassokosten verlangt. Dieser Ausgleich ist von Rechtswegen, ohne Formalität und wird durch den Kunden durchgeführt. JEDER UMBUCHUNG KOSTET 40,€.

§ 20 ANGEWANDTES RECHT

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten französisches Recht.